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EBB Erdwärme Berlin - Brandenburg GmbH

 
   
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

Umwelt

  • Der Umwelt zuliebe

    Schutz des Klimas:
    Alle gesellschaftlich relevanten Kreise sind sich darüber einig, dass zum Schutz unseres Klimas der Treibhauseffekt verringert werden muss. Zu den notwendigen Maßnahmen gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen.

    Schonung wertvoller Ressourcen:
    Weitgehend unbestritten ist, dass der Einsatz fossiler Energieträger verringert werden muss. Denn diese Vorräte sind begrenzt und bei jeder Verbrennung entsteht die Umwelt schädigendes Kohlendioxid (CO2).

    Größtes Sparpotenzial bei der Raumheizung:
    Das Ziel Ressourcen zu schonen, lässt sich am wirkungsvollsten dort betreiben, wo die meiste Energie verbraucht wird und die Umstellung auch materielle Vorteile hat. In Deutschland verbrauchen die privaten Haushalte die meiste Energie und zwar vor allem für die Raumheizung. Energiesparen geht also jeden an.

    Zwei denkbare Wege des Energiesparens:
    Wer nicht vollständig auf Energie verzichten will, hat nur zwei Möglichkeiten:

    * Den effizienteren Einsatz durch Verringerung aller Verluste bei der Umwandlung von Primärenergie zu Nutzenergie
    * Energierückgewinnung, sowohl am Ort der Nutzung als auch aus der Umwelt. Denn die Umwelt (Luft, Boden, Wasser) nimmt die gesamte aus der Natur stammende oder vom Menschen produzierte (Ab-)Wärme auf.

    Steigerung der Effizienz:
    Im Bereich der Raumwärme hat daher die Verringerung der Wärmeverluste durch wärmesparende Bauweisen und/oder bessere Dämmung der Außenhülle oberste Priorität. Wenn zusätzlich Heizsysteme eingesetzt werden, die Primärenergie effizienter in Nutzenergie umwandeln und/oder zusätzlich Energie aus der Umwelt oder Abwärme gewinnen, dann sind wir auf dem richtigen Weg.

    Neue Energieeinsparverordnung:
    Genau dieses Ziel verfolgt die neue, ab 2009 gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Bauherr ist nun verpflichtet, zusammen mit dem Bauantrag nicht nur einen ausreichenden Wärmeschutz nachzuweisen. Das zu beheizende Objekt darf zudem auch einen gewissen, vom Gebäude abhängigen jährlichen Primärenergiebedarf nicht überschreiten.

    Diese neue Regelung gilt in erster Linie für Neubauten. Die Verordnung hat aber auch auf den Altbaubestand Auswirkungen, insbesondere dann, wenn es sich um dort installierte veraltete Heizanlagen handelt oder wesentliche Veränderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden.

    Entscheidungsbedarf für den Bauherrn:
    Damit spielt heute bei der Planung eines Bauvorhabens nicht nur die bauphysikalische Seite (Wärmedämmung), sondern auch die Heiztechnik (Art der Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung) eine entscheidende Rolle (Näheres siehe unter Architekten-Information).
    Kurzum: Der Bauherr hat Optionen - und es liegt an ihm, sie clever zu nutzen.

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