Der
Umwelt zuliebe
Schutz des
Klimas:
Alle gesellschaftlich relevanten Kreise sind sich darüber
einig, dass zum Schutz unseres Klimas der Treibhauseffekt verringert
werden muss. Zu den notwendigen Maßnahmen gibt es allerdings
unterschiedliche Meinungen.
Schonung wertvoller
Ressourcen:
Weitgehend unbestritten ist, dass der Einsatz fossiler Energieträger
verringert werden muss. Denn diese Vorräte sind begrenzt
und bei jeder Verbrennung entsteht die Umwelt schädigendes
Kohlendioxid (CO2).
Größtes
Sparpotenzial bei der Raumheizung:
Das Ziel Ressourcen zu schonen, lässt sich am wirkungsvollsten
dort betreiben, wo die meiste Energie verbraucht wird und die
Umstellung auch materielle Vorteile hat. In Deutschland verbrauchen
die privaten Haushalte die meiste Energie und zwar vor allem für
die Raumheizung. Energiesparen geht also jeden an.
Zwei denkbare
Wege des Energiesparens:
Wer nicht vollständig auf Energie verzichten will, hat nur
zwei Möglichkeiten:
* Den effizienteren
Einsatz durch Verringerung aller Verluste bei der Umwandlung von
Primärenergie zu Nutzenergie
* Energierückgewinnung, sowohl am Ort der Nutzung als auch
aus der Umwelt. Denn die Umwelt (Luft, Boden, Wasser) nimmt die
gesamte aus der Natur stammende oder vom Menschen produzierte
(Ab-)Wärme auf.
Steigerung
der Effizienz:
Im Bereich der Raumwärme hat daher die Verringerung der Wärmeverluste
durch wärmesparende Bauweisen und/oder bessere Dämmung
der Außenhülle oberste Priorität. Wenn zusätzlich
Heizsysteme eingesetzt werden, die Primärenergie effizienter
in Nutzenergie umwandeln und/oder zusätzlich Energie aus
der Umwelt oder Abwärme gewinnen, dann sind wir auf dem richtigen
Weg.
Neue Energieeinsparverordnung:
Genau dieses Ziel verfolgt die neue, ab 2009 gültige
Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Bauherr ist nun verpflichtet,
zusammen mit dem Bauantrag nicht nur einen ausreichenden Wärmeschutz
nachzuweisen. Das zu beheizende Objekt darf zudem auch einen gewissen,
vom Gebäude abhängigen jährlichen Primärenergiebedarf
nicht überschreiten.
Diese neue
Regelung gilt in erster Linie für Neubauten. Die Verordnung
hat aber auch auf den Altbaubestand Auswirkungen, insbesondere
dann, wenn es sich um dort installierte veraltete Heizanlagen
handelt oder wesentliche Veränderungen an der Bausubstanz
vorgenommen werden.
Entscheidungsbedarf
für den Bauherrn:
Damit spielt heute bei der Planung eines Bauvorhabens nicht nur
die bauphysikalische Seite (Wärmedämmung), sondern auch
die Heiztechnik (Art der Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung)
eine entscheidende Rolle (Näheres siehe unter Architekten-Information).
Kurzum: Der Bauherr hat Optionen - und es liegt an ihm, sie clever
zu nutzen.